Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Aufträge werden ausschließlich unter Geltung der nachfolgenden
Bedingungen durchgeführt. Einkaufsbedingungen
des Bestellers oder Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für
uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen
durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche
Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen
Bestätigung.
1.3 Stornierungen des Auftrags sind nur mit unserer Zustimmung
möglich. Auch wenn wir einer Stornierung zustimmen,
wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von
15% des Nettowarenwertes des stornierten Auftrags zzgl.
Auslagenersatz fällig, außer der Besteller weist nach, daß
kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
2. Lieferung
2.1 Lieferungen erfolgen ab Werk; Teillieferungen sind
grundsätzlich zulässig.
2.2 Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei schuldhafter
Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug
erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
ist, ruht auch unsere Lieferpflicht.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung,
Transportkosten und Transportversicherung und
Mehrwertsteuer.
Bei Bestellungen ab einem Netto-Warenwert von EUR 500,-
erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Frei
Haus. Frachtfreie Lieferung in EU-Länder ab Netto-Warenwert
EUR 2500,-. Frachtfreie Lieferung in Nicht-EU-Länder
ab EUR 5000,- Netto-Warenwert. Für Kleinstaufträge mit
einem Netto-Warenwert unter EUR 75,- wird ein Mindermengenzuschlag
von EUR 5,- berechnet. Für Verpackung
und Transportversicherung berechnen wir pauschal 2%
vom Nettowarenwert.
3.2 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von
uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen
Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden
daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an
veränderte Fracht- und Nebengebührensätze zum Zeitpunkt
der Lieferung angepaßt, ohne daß dem Käufer insoweit
ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Höhere Gewalt
  Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren
die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die
Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten
die daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum
von acht Wochen, so sind beide Vertragspartner
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges
vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller wird umgehend
von der Nichtverfügbarkeit informiert und Gegenleistungen
werden umgehend zurückerstattet. Weitergehende
Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung
5.1 Zahlungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu leisten; bei Zahlungen innerhalb von
10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
Grundsätzlich behalten wir uns die Lieferung per Nachnahme
oder Vorkasse vor.
5.2 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir –
unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten
oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu
verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
sofort fällig zu stellen.
5.3 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung.
6. Versand
6.1 Die Ware wird von uns auf Kosten des Bestellers versichert.
Wünscht der Besteller die Lieferung (Verladung und Versand)
auf eigene Gefahr, müssen wir vor Auslieferung der
Sache hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und -
weg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen;
dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter
frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
7. Gewährleistung
7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung
unserer Produkte, technische Beratung und sonstige
Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer
jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch
durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel
hinsichtlich Beschaffenheit und Einsatzzweck unverzüglich
zu untersuchen. Transportschäden sind bei Empfangnahme
vom Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen.
7.3 Offensichtliche Beanstandungen der Ware werden nur
berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach
Erhalt der Ware gerügt werden. Bei verborgenen Mängeln
besteht unsere Verpflichtung zur Gewährleistung nur für 1
Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt
nicht, wenn die gelieferte Ware im Sinne des § 438 I Nr.2
BGB die Mangelhaftigkeit eines Bauwerks bedingt.
7.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach
unserer Wahl auf Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung
oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung stehen dem Besteller
die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Beanstandete
Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis
zurückgesandt werden.
8. Schadensersatz
  Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung
von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe
nach auf den Rechnungswert unserer, an dem Schadensereignis
beteiligten Warenmenge, beschränkt. Dies gilt nicht,
soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften für
Körperschäden oder Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus
der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer bleiben die ver
kauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist nur befugt,
über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu
verfügen.
9.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir
als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht
bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis
der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in
Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2)
zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum
Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für
unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen
ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung
im Wege des Factoring befugt, es sei
denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors
begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils
solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch
Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen
sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem
Brief mitzuteilen und abzuwehren.
9.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
9.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen
weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet
oder abgetreten werden.
9.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen
um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers
insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort
der Ware, für die Zahlung Biberach/Riss/BRD. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten ist Biberach an der Riss; wir sind
jedoch berechtigt, Klagen auch an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand zu erheben.
11. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
  Falls einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam
sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen,
die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.